Das Mindestentgelt beträgt bei 20 Wochenstunden mindestens € 1.330 brutto pro Monat (SWÖ KV Verwendungsgruppe 6), Vordienstzeiten werden lt. KV angerechnet.
Die Steirische Arbeitsförderungsgesellschaft m.b.H. (StAF) setzt als Gesellschaft im 100%igen Eigentum des Landes Steiermark gezielt Maßnahmen im arbeitsmarktpolitischen Kontext und ist gemeinnützig für die Steirer*innen tätig. Die Zuständigkeit liegt in der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration.
StAF Steirische Arbeitsförderungsgesellschaft
Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Do 8:00-16:00 Uhr
Fr 08:00-13:00 Uhr
© 2022 Steirische Arbeitsförderungsgesellschaft m.b.H. | Alle Rechte vorbehalten.
StAF Steirische Arbeitsförderungsgesellschaft
Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Do 8:00-16:00 Uhr
Fr 08:00-13:00 Uhr
Wir sind ausgezeichnet: