Offene Calls

Hier finden Sie alle Informationen zu geplanten und zu aktuellen Förder-Calls der ZwiSt Steiermark sowie zu weiteren Calls in Österreich.

Bereit zur Einreichung:

1. VEREINBARKEIT UND GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN AM ARBEITSMARKT

Am 18.06.2026 wurde ein neuer Fördercall im ESF+ veröffentlicht. Ziel des vorliegenden Fördercalls ist es, entsprechend dem nationalen Programm einen Beitrag zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede zu leisten.

Eingereicht werden können Maßnahmen, welche im nationalen Programm unter Priorität 1. Vereinbarkeit und Gleichstellung von Frauen und Männern, 2.1.1.1.1. Interventionen der Fonds, (1) Ansätze zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede beschrieben sind.

Mögliche Maßnahmen & Instrumente im Rahmen dieses Calls sind somit:

  • Ansätze zur Verbesserung der Einkommenssituation von Frauen, zum Beispiel durch Karriereberatungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen, etwa zur besseren Positionierung von Frauen in Niedriglohnbranchen
  • Unternehmensbezogene Ansätze zur Förderung von Equal Pay, wie Entwicklung/Beratung zu analytischen Instrumenten bei der Arbeitsbewertung zur Förderung der Einkommenstransparenz oder diesbezügliche Analysen.

Für den Call wird ein Fördervolumen von insgesamt max. €2.808.200,00 für den Zeitraum von 01.01.2027 bis 31.12.2027 eingeplant; davon stammen max. 40% (max. €1.123.280,00) aus ESF+ Mitteln.  60% (max. €1.684.920,00) sind von den Förderwerbenden selbst als nationale Ko-Finanzierung beizubringen und bei der Einreichung des Förderantrags zu belegen (z.B. durch eine Absichtserklärung nationaler Förderstellen, keine weiteren EU-Mittel).

Anträge für Projekte (Mindestgröße: €500.000) können ab sofort bis zum 4. September 2026 über die Datenbank IDEA eingereicht werden. Projekte können von 1. Jänner bis 31. Dezember 2027 umgesetzt werden. Eine Option auf Aufstockung und Verlängerung besteht. Anfragen sind bis spätestens 25. August über die Datenbank IDEA möglich.

 

2. UNTERSTÜTZUNG DER ARBEITSMARKTINTEGRATION UND VERBESSERUNG DER ERWERBSCHANCEN

Am 09.07.2026 wurde ein weiterer neuer Fördercall im ESF+ veröffentlicht. Ziel des Calls ist es, gemäß Priorität 3, ESO 4.8 (M5) des österreichischen Programms, Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration und Verbesserung der Erwerbschancen für Menschen zu fördern, die von Armut gefährdet oder betroffen sind.

Die Maßnahmenarten laut Priorität 3, (1) weisen u.a. folgende Charakteristika auf:

  • Einzelmaßnahmen zu Qualifizierung, Beschäftigung und Unterstützung, die aufeinander abgestimmt sind.
  • Angebote wie beispielsweise Clearing, Coaching, begleitende Beratung, Orientierung und Praktika als flankierende Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration
  • Maßnahmen zur Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für den Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung/zum Arbeitsmarkt abzielen
  • Qualifizierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Anerkennung non-formal erworbener Kompetenzen
  • Beschäftigungsmöglichkeiten im Kontext von sozialen Unternehmen sowie öffentliche geförderte Beschäftigung

Für den Call wird ein Fördervolumen von insgesamt max. € 4.757.401,85 für den Zeitraum von 01.01.2027 bis 31.12.2027 eingeplant; davon stammen max. 40% (max. € 1.902.960,74) aus ESF+ Mitteln.  60% (max. € 2.854.441,11) sind von den Förderwerbenden selbst als nationale Ko-Finanzierung beizubringen und bei der Einreichung des Förderantrags zu belegen (z.B. durch eine Absichtserklärung nationaler Förderstellen, keine weiteren EU-Mittel).

Anträge für Projekte (Mindestgröße: €500.000) können ab sofort bis zum 4. September 2026 über die Datenbank IDEA eingereicht werden. Projekte können von 1. Jänner bis 31. Dezember 2027 umgesetzt werden. Eine Option auf Aufstockung und Verlängerung besteht. Anfragen sind bis spätestens 25. August über die Datenbank IDEA möglich.

 

Alle Informationen zu den Fördercalls und die Einreichunterlagen finden Sie auf der ESF-Website.

 

Hinweise zur Projektantragstellung

Transparenz ist uns wichtig. Daher finden Sie hier ab dem ersten Einlangen Fragen, die Interessierte und Förderwerbende zum laufenden Call gestellt haben, sowie die zugehörigen Antworten der ZwiSt Steiermark. Diese Fragen & Antworten (FAQ) werden stetig aktualisiert. Bitte vergewissern Sie sich regelmäßig, dass Sie auf dem aktuellen Stand sind!

 



Stand 1.7.2026

=> Fragen & Antworten zu laufenden Calls

 


 

Bei Fragen zu bereits laufenden Förder-Calls ist bitte verpflichtend das Korrespondenz-Tool in der IDEA-Datenbank zu verwenden. Dafür müssen Sie sich auf www.esf.at als Träger:in in der Datenbank IDEA registriert und bereits begonnen haben, einen Antrag zu einem konkreten Förder-Call anzulegen (dafür reicht es, wenn einige wenige Felder ausgefüllt sind). Danach können Sie unter dem Reiter „Korrespondenz“ den entsprechenden Call und die Mitarbeiterinnen der Förderstelle – bitte immer (!) Katharina Heiland, Christina Saxton, Eva Zipper und Ute Gubensäk – auswählen. Eine Erreichbarkeit ist sonst nicht sichergestellt. Dies gilt auch für Anträge oder Fragen zu laufenden Projekten. Danke für Ihr Verständnis!

Bitte nehmen Sie aus Formalgründen in Ihren Finanzplan (Excel und IDEA) einen Platzhalter für Zinseinnahmen iHv € 0,01 auf. DANKE!

Weitere Calls sind in Planung:

1. GEPLANTER CALL „PERSPEKTIVE BESCHÄFTIGUNG – NIEDERSCHWELLIGE ANGEBOTE“:

Am 12. Juni 2026 haben wir im Rahmen der Vorveröffentlichung auf der ESF-Homepage (siehe dort Link zur Excel-Liste der Vorveröffentlichungen) einen weiteren geplanten Förder-Call angekündigt.

Dabei geht es um ein oder mehrere Angebote, die ebenfalls den Zielsetzungen der „Priorität 3, Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen, Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration und Verbesserung der Erwerbschancen (ESO4.8, M5)“ des nationalen Programms ESF+ Beschäftigung Österreich & JTF 2021-2027 zuarbeiten.

Ziel der Maßnahme(n) soll es sein, stabile Perspektiven für belastete, arbeitsmarktferne Zielgruppen mit geringer Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit (Bezieher:innen der Sozialunterstützung) zu entwickeln und ihre Teilhabechancen am Erwerbsleben über niederschwellige Beschäftigungsplätze zu erhöhen.

Projekte können in der gesamten Steiermark umgesetzt werden. Eine regionalisierte Verankerung wird angestrebt. Zur Verminderung des bürokratischen Aufwands werden Kooperationsformen (z.B. ARGEs) begrüßt.

Die Veröffentlichung der konkreten Informationen und der vollständigen Call-Unterlagen sowie die Einreichfrist werden voraussichtlich in KW 29 starten.

 

2. GEPLANTER CALL „JTS Beschäftigung 3.0“:

Am 26. Juni 2026 haben wir im Rahmen der Vorveröffentlichung auf der ESF-Homepage (siehe dort Link zur Excel-Liste der Vorveröffentlichungen) einen weiteren geplanten Förder-Call angekündigt.

Dabei geht es um ein oder mehrere Angebote, die den Zielsetzungen der „Priorität 7, JSO8.1:  Regionen und Menschen in die Lage versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und des Übergangs der Union zu eine klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen (JTF) – M7.1.3 (M16) Maßnahmen zur Erweiterung der Qualifikationen und Stärkung der Chancen am Arbeitsmarkt durch Beschäftigungsprojekte“ des nationalen Programms ESF+ Beschäftigung Österreich & JTF 2021-2027 zuarbeiten.

Projekte können in allen steirischen JTF-Regionen umgesetzt werden: NUTS 3: AT223 Östliche Obersteiermark, AT226 Westliche Obersteiermark; Teile der NUTS 3 AT221 Graz (Bezirk Graz-Umgebung), Teile der AT225 West- und Südsteiermark (Bezirk Deutschlandsberg).

Die nationale Ko-Finanzierung in Höhe von 50 % der Mittel wird durch die Förderwerbenden selbst beizubringen sein und ist bei der Einreichung des Förderantrags zu belegen (z.B. mittels Absichtserklärung einer nationalen Förderstelle). Der Anteil der ESF+/JTF-Mittel beträgt 50% der förderfähigen Gesamtkosten.

Die Veröffentlichung der konkreten Informationen und der vollständigen Call-Unterlagen sowie die Einreichfrist werden voraussichtlich in KW 29/30 starten.

 

Alle Infos zu den Calls finden Sie nach Start der Einreichfrist auf der ESF-Website. Wir bitten Sie um Verständnis, dass vor Veröffentlichung des Calls keine Call-spezifischen Fragen beantwortet werden können.

 

Sie können sich gerne zu unserem Newsletter anmelden: https://staf.or.at/die-staf/esf-fur-die-steiermark/

Ansprech­person

Katharina Heiland
Strategie, Projekt-Entwicklung, ESF+/JTF

Ansprech­person

Christina Saxton
ZwiSt ESF+/JTF
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