Offene Calls

Hier finden Sie alle Informationen zu geplanten sowie zu aktuellen Förder-Calls der ZwiSt Steiermark sowie zu weiteren Calls in Österreich.

Neue Calls sind in Planung:

 

1. GEPLANTER CALL GLEICHSTELLUNG:

Am 23. April 2026 haben wir im Rahmen der Vorveröffentlichung auf der ESF-Homepage (siehe dort Link zur Liste der Vorveröffentlichungen) einen geplanten Förder-Call angekündigt.

Dabei geht es um ein oder mehrere Angebote, die den Zielsetzungen der „Priorität 1, Vereinbarkeit und Gleichstellung von Frauen und Männern (Anm.: am Arbeitsmarkt), Ansätze zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede (ESO4.3, M1)“ des nationalen Programms ESF+ Beschäftigung Österreich & JTF 2021-2027 zuarbeiten. Projekte können in der gesamten Steiermark umgesetzt werden.

Die nationale Ko-Finanzierung in Höhe von 60 % der Mittel wird durch die Förderwerbenden selbst beizubringen sein und ist bei der Einreichung des Förderantrags zu belegen (z.B. mittels Absichtserklärung einer nationalen Förderstelle). Der Anteil der ESF+-Mittel beträgt 40% der förderfähigen Gesamtkosten.

Die Veröffentlichung der konkreten Informationen und der vollständigen Call-Unterlagen sowie die Einreichfrist werden voraussichtlich in KW 20/21 starten.

 

2. GEPLANTER CALL AKTIVE INKLUSION AM ARBEITSMARKT:

Am 8. Mai 2026 haben wir im Rahmen der Vorveröffentlichung auf der ESF-Homepage (siehe dort Link zur Liste der Vorveröffentlichungen) einen weiteren geplanten Förder-Call angekündigt.

Dabei geht es um ein oder mehrere Angebote, die den Zielsetzungen der „Priorität 3, Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen, Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration und Verbesserung der Erwerbschancen (ESO4.8, M5)“ des nationalen Programms ESF+ Beschäftigung Österreich & JTF 2021-2027 zuarbeiten. Projekte können in der gesamten Steiermark umgesetzt werden.

Die nationale Ko-Finanzierung in Höhe von 60 % der Mittel wird durch die Förderwerbenden selbst beizubringen sein und ist bei der Einreichung des Förderantrags zu belegen (z.B. mittels Absichtserklärung einer nationalen Förderstelle). Der Anteil der ESF+-Mittel beträgt 40% der förderfähigen Gesamtkosten.

Die Veröffentlichung der konkreten Informationen und der vollständigen Call-Unterlagen sowie die Einreichfrist werden voraussichtlich in KW 23/24 starten.

 

Alle Infos zu den Calls finden Sie nach Start der Einreichfrist auf der ESF-Website. Wir bitten Sie um Verständnis, dass vor Veröffentlichung des Calls keine Call-spezifischen Fragen beantwortet werden können.

 

Sie können sich gerne zu unserem Newsletter anmelden: https://staf.or.at/die-staf/esf-fur-die-steiermark/

Ansprech­person

Katharina Heiland
Strategie, Projekt-Entwicklung, ESF+/JTF

Ansprech­person

Christina Saxton
ZwiSt ESF+/JTF
Alle aktuellen Angebote
im Überblick

zur Übersicht

Erfolgreiche Projekte

Alle erfolgreichen Projekte
der StAF auf einen Blick.

Barrierefreiheit

Mit Absenden dieses Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Daten laut unserer Datenschutzrichtlinie intern verarbeitet werden. Meine Daten werden nicht an Dritte übermittelt. Selbstverständlich kannst Du Dich jederzeit bei uns melden, um die verarbeiteten Daten löschen zu lassen.

StAF Steirische Arbeitsförderungsgesellschaft

Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Do 8:00-16:00 Uhr
Fr 08:00-13:00 Uhr