Offene Calls

Hier finden Sie alle Informationen zu geplanten und zu aktuellen Förder-Calls der ZwiSt Steiermark sowie zu weiteren Calls in Österreich.

Bereit zur Einreichung:

1. VEREINBARKEIT UND GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN AM ARBEITSMARKT

Am 18.06.2026 wurde ein neuer Fördercall im ESF+ veröffentlicht. Ziel des vorliegenden Fördercalls ist es, entsprechend dem nationalen Programm einen Beitrag zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede zu leisten.

Eingereicht werden können Maßnahmen, welche im nationalen Programm unter Priorität 1. Vereinbarkeit und Gleichstellung von Frauen und Männern, 2.1.1.1.1. Interventionen der Fonds, (1) Ansätze zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede beschrieben sind.

Mögliche Maßnahmen & Instrumente im Rahmen dieses Calls sind somit:

  • Ansätze zur Verbesserung der Einkommenssituation von Frauen, zum Beispiel durch Karriereberatungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen, etwa zur besseren Positionierung von Frauen in Niedriglohnbranchen
  • Unternehmensbezogene Ansätze zur Förderung von Equal Pay, wie Entwicklung/Beratung zu analytischen Instrumenten bei der Arbeitsbewertung zur Förderung der Einkommenstransparenz oder diesbezügliche Analysen.

Für den Call wird ein Fördervolumen von insgesamt max. €2.808.200,00 für den Zeitraum von 01.01.2027 bis 31.12.2027 eingeplant; davon stammen max. 40% (max. €1.123.280,00) aus ESF+ Mitteln.  60% (max. €1.684.920,00) sind von den Förderwerbenden selbst als nationale Ko-Finanzierung beizubringen und bei der Einreichung des Förderantrags zu belegen (z.B. durch eine Absichtserklärung nationaler Förderstellen, keine weiteren EU-Mittel).

Anträge für Projekte (Mindestgröße: €500.000) können ab sofort bis zum 4. September 2026 über die Datenbank IDEA eingereicht werden. Projekte können von 1. Jänner bis 31. Dezember 2027 umgesetzt werden. Eine Option auf Aufstockung und Verlängerung besteht. Anfragen sind bis spätestens 25. August über die Datenbank IDEA möglich.

 

2. UNTERSTÜTZUNG DER ARBEITSMARKTINTEGRATION UND VERBESSERUNG DER ERWERBSCHANCEN

Am 09.07.2026 wurde ein weiterer neuer Fördercall im ESF+ veröffentlicht. Ziel des Calls ist es, gemäß Priorität 3, ESO 4.8 (M5) des österreichischen Programms, Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration und Verbesserung der Erwerbschancen für Menschen zu fördern, die von Armut gefährdet oder betroffen sind.

Die Maßnahmenarten laut Priorität 3, (1) weisen u.a. folgende Charakteristika auf:

  • Einzelmaßnahmen zu Qualifizierung, Beschäftigung und Unterstützung, die aufeinander abgestimmt sind.
  • Angebote wie beispielsweise Clearing, Coaching, begleitende Beratung, Orientierung und Praktika als flankierende Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration
  • Maßnahmen zur Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für den Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung/zum Arbeitsmarkt abzielen
  • Qualifizierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Anerkennung non-formal erworbener Kompetenzen
  • Beschäftigungsmöglichkeiten im Kontext von sozialen Unternehmen sowie öffentliche geförderte Beschäftigung

Für den Call wird ein Fördervolumen von insgesamt max. € 4.757.401,85 für den Zeitraum von 01.01.2027 bis 31.12.2027 eingeplant; davon stammen max. 40% (max. € 1.902.960,74) aus ESF+ Mitteln.  60% (max. € 2.854.441,11) sind von den Förderwerbenden selbst als nationale Ko-Finanzierung beizubringen und bei der Einreichung des Förderantrags zu belegen (z.B. durch eine Absichtserklärung nationaler Förderstellen, keine weiteren EU-Mittel).

Anträge für Projekte (Mindestgröße: €500.000) können ab sofort bis zum 4. September 2026 über die Datenbank IDEA eingereicht werden. Projekte können von 1. Jänner bis 31. Dezember 2027 umgesetzt werden. Eine Option auf Aufstockung und Verlängerung besteht. Anfragen sind bis spätestens 25. August über die Datenbank IDEA möglich.

 

3. NIEDERSCHWELLIGE ANGEBOTE IM BEREICH BESCHÄFTIGUNG VON SOZIALUNTERSTÜTZUNGSBEZIEHENDEN

Am 03.08.2026 wurde der Fördercall Niederschwellige Angebote im Bereich Beschäftigung für Sozialunterstützungsbeziehende (NABS) veröffentlicht.

Ziel des vorliegenden Fördercalls ist es, gemäß Priorität 3, ESO 4.8 des nationalen Programms Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration und Verbesserung der Erwerbschancen für Menschen zu fördern, die von Armut gefährdet oder betroffen sind. Mit niederschwelligen Beschäftigungsprojekten sollen Menschen, die in der Steiermark Leistungen aus der Sozialunterstützung beziehen und beim AMS vorgemerkt sind, durch ein bedarfsorientiertes, stufenweises Heranführen an Beschäftigung und den Arbeitsmarkt unterstützt werden.

Das Angebot soll an den Strukturen bestehender Beschäftigungsprojekte am 2. Arbeitsmarkt in der Steiermark anknüpfen und an der individuellen Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden ansetzen. In einem ersten Schritt soll die Beschäftigungsfähigkeit abgeklärt und darauffolgend durch niederschwellige Beschäftigungsmaßnahmen sukzessive so weit gesteigert werden, dass eine weiterführende Teilhabe am 2. oder 1. Arbeitsmarkt möglich wird (z.B. Beschäftigungsverhältnis, Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Schulungsmaßnahme, einer Trainings- oder Weiterbildungsmaßnahme usw.). Durch sozialpädagogische Begleitung sollen durch gemeinsames Erarbeiten individueller Lösungsstrategien die multiplen Problemlagen entschärft und somit die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit gefördert werden.

Für den Call wird ein Fördervolumen von insgesamt max. € 2.416.666,67 für den Umsetzungszeitraum von 01.01.2027 bis 31.12.2027 eingeplant. Davon stammen 40% aus ESF+-Mitteln und 60% aus nationalen Mitteln (Land Steiermark, Stadt Graz).

Es besteht – vorbehaltlich der jeweiligen Genehmigung und Zurverfügungstellung der nationalen Kofinanzierung – eine Option auf Aufstockung mit Verlängerung.

Anträge für Projekte (Mindestgröße: € 200.000) können ab sofort bis zum 11. September 2026 über die Datenbank IDEA eingereicht werden. Anfragen sind bis spätestens 1. September über die Datenbank IDEA (Korrespondenztool) möglich.

 

4. Just Transition Styria – Beschäftigungsmaßnahmen zur Bewältigung sozioökonomischer Herausforderungen beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft_3.0

Am 14. August 2026 wurde ein weiterer neuer Fördercall im ESF+ veröffentlicht.

Ziel dieses Fördercalls ist, durch vielfältige Ansätze von Beschäftigungsprojekten

  • die Sicherung von Arbeitsplätzensowie die Verbesserung von Beschäftigungschancen
  • die Stärkung des regionalen Arbeits- und Fachkräftepotenzials,
  • die Stärkung von zukunftssicheren Arbeitsplätzenin Wachstumsbranchen und
  • die Prävention von Armut und dieFörderung von sozialer Gerechtigkeit

zu fördern und mögliche negative Auswirkungen der Transformationsprozesse für die Menschen in betroffenen Regionen abzufedern.

Eingereicht werden können Maßnahmen, die den Zielsetzungen der „Priorität 7, JSO8.1:  Regionen und Menschen in die Lage versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und des Übergangs der Union zu eine klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen (JTF) – M7.1.3 (M16) Maßnahmen zur Erweiterung der Qualifikationen und Stärkung der Chancen am Arbeitsmarkt durch Beschäftigungsprojekte“ des nationalen Programms ESF+ Beschäftigung Österreich & JTF 2021-2027 zuarbeiten.

Für den Call stehen max. € 5.387.216,28 für den Zeitraum von 01.01.2027 bis 31.12.2027 zur Verfügung; davon max. 50% (€ 2.693.608,14) aus ESF+/JTF-Mitteln und 50% (€ 2.693.608,14) sind von der*dem Förderwerber*in selbst als nationale Ko-Finanzierung beizubringen und bei der Einreichung des Förderantrags zu belegen.

Projekte können in allen steirischen JTF-Regionen umgesetzt werden: NUTS 3: AT223 Östliche Obersteiermark, AT226 Westliche Obersteiermark; Teile der NUTS 3 AT221 Graz (Bezirk Graz-Umgebung), Teile der AT225 West- und Südsteiermark (Bezirk Deutschlandsberg).

Anträge für Projekte (Mindestgröße: €500.000) können ab sofort bis zum 30. September 2026 über die Datenbank IDEA eingereicht werden. Projekte können von 1. Jänner bis 31. Dezember 2027 umgesetzt werden. Eine Option auf Aufstockung und Verlängerung besteht. Anfragen sind bis spätestens 18. September 2026 über die Datenbank IDEA möglich.

 

Alle Informationen zu den Fördercalls und die Einreichunterlagen finden Sie auf der ESF-Website.

 

Hinweise zur Projektantragstellung

Transparenz ist uns wichtig. Daher finden Sie hier ab dem ersten Einlangen Fragen, die Interessierte und Förderwerbende zum laufenden Call gestellt haben, sowie die zugehörigen Antworten der ZwiSt Steiermark. Diese Fragen & Antworten (FAQ) werden stetig aktualisiert. Bitte vergewissern Sie sich regelmäßig, dass Sie auf dem aktuellen Stand sind!

 



Stand 3.9.2026

=> Fragen & Antworten zu laufenden Calls

 


 

Bei Fragen zu bereits laufenden Förder-Calls ist bitte verpflichtend das Korrespondenz-Tool in der IDEA-Datenbank zu verwenden. Dafür müssen Sie sich auf www.esf.at als Träger:in in der Datenbank IDEA registriert und bereits begonnen haben, einen Antrag zu einem konkreten Förder-Call anzulegen (dafür reicht es, wenn einige wenige Felder ausgefüllt sind). Danach können Sie unter dem Reiter „Korrespondenz“ den entsprechenden Call und die Mitarbeiterinnen der Förderstelle – bitte immer (!) Katharina Heiland, Christina Saxton, Eva Zipper und Ute Gubensäk – auswählen. Eine Erreichbarkeit ist sonst nicht sichergestellt. Dies gilt auch für Anträge oder Fragen zu laufenden Projekten. Danke für Ihr Verständnis!

Bitte nehmen Sie aus Formalgründen in Ihren Finanzplan (Excel und IDEA) einen Platzhalter für Zinseinnahmen iHv € 0,01 auf. DANKE!

 

Sie können sich gerne zu unserem Newsletter anmelden: https://staf.or.at/die-staf/esf-fur-die-steiermark/

Ansprech­person

Katharina Heiland
Strategie, Projekt-Entwicklung, ESF+/JTF

Ansprech­person

Christina Saxton
ZwiSt ESF+/JTF
Alle aktuellen Angebote
im Überblick

zur Übersicht

Erfolgreiche Projekte

Alle erfolgreichen Projekte
der StAF auf einen Blick.

Barrierefreiheit

Mit Absenden dieses Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Daten laut unserer Datenschutzrichtlinie intern verarbeitet werden. Meine Daten werden nicht an Dritte übermittelt. Selbstverständlich kannst Du Dich jederzeit bei uns melden, um die verarbeiteten Daten löschen zu lassen.

StAF Steirische Arbeitsförderungsgesellschaft

Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Do 8:00-16:00 Uhr
Fr 08:00-13:00 Uhr