die StAF » Existenzsicherungsberatung für Glücksspieler*innen und Angehörige
Die staatlich anerkannte Schuldenberatung Steiermark bietet eine umfassende Existenzsicherungsberatung für Betroffene und ihre Angehörigen an.
Die Schuldenberatung agiert als begleitende Unterstützung für die Suchtberatung und fokussiert sich dabei auf die wirtschaftlichen Faktoren, die mit den Folgen des Glücksspiels einhergehen.
Die Berater*innen der Existenzsicherungsberatung betreuen die Betroffenen und deren finanzielle Belange in enger Kooperation mit den jeweiligen Therapeut*innen und Berater*innen der steirischen Suchtberatungseinrichtungen (Fachstelle für Glücksspielsucht Steiermark).
Durch die Existenzsicherungsberatung wird die Therapie von den Geldproblemen entlastet. In Fällen, in denen Einkommensverwaltung angebracht ist, wird mit der Zweiten Sparkasse kooperiert.
Die Existenzsicherungsberatung ist immer ein Bestandteil der Glücksspielsuchtberatung und -therapie:
Existenzsicherungsberatung erfolgt im Auftrag (Zuweisung) der Therapeut*innen und Berater*innen der steirischen Suchtberatungseinrichtungen.
Angehörige können auch ohne Therapie Beratungstermine bei der Existenzsicherungsberatung wahrnehmen. Ziel ist es, den Druck zu minimieren und eine langfristige Entlastung und Unterstützung anzubieten.
Die Steirische Arbeitsförderungsgesellschaft m.b.H. (StAF) setzt als Gesellschaft im 100%igen Eigentum des Landes Steiermark gezielt Maßnahmen im arbeitsmarktpolitischen Kontext und ist gemeinnützig für die Steirer*innen tätig. Die Zuständigkeit liegt in der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration.
StAF Steirische Arbeitsförderungsgesellschaft
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