die StAF » ZwiSt Steiermark – was wir tun
Die StAF wickelt als Zwischengeschaltete Stelle (ZwiSt) den Europäischen Sozialfonds für die Steiermark ab. Das bedeutet: Wir entwickeln gemeinsam mit den nationalen Ko-Finanzierungspartner*innen (zum Beispiel: Land Steiermark, AMS, Stadt Graz…) im Rahmen des österreichischen Programms und der 4 Prioritäten für die Steiermark (siehe nächster Abschnitt) Umsetzungsschwerpunkte. Eine weitere wichtige Basis stellt für die Steiermark die Arbeitsmarktpolitische Strategie Steiermark 2030 dar. Auf diesen Grundlagen werden Calls für Projekteinreichungen veröffentlicht, die nach dem Partnerschaftsprinzip erarbeitet wurden. Aus den Einreichungen werden nach festgelegten Auswahl- und Bewertungskriterien Projekte zur Umsetzung ausgewählt.
Die Europäische Kommission hat das österreichische Programm am 7. November 2022 genehmigt. Der Fokus des nationalen Programms ist auf die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und des Armutsrisikos in Hinblick auf aktuelle Krisen gerichtet. Es soll insbesondere den Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und Ungleichheiten im Bildungsbereich entgegenwirken, benachteiligte Zielgruppen unterstützen und die Beschäftigung in Österreich insgesamt stärken.
Von insgesamt 7 Prioritäten des nationalen Programms stehen der ZwiSt Steiermark folgende Prioritäten zur Umsetzung zur Verfügung.
Daneben spielen auch die Querschnittsziele zum ESF+/JTF-Programm 2021-2027 eine wichtige Rolle: Antidiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und ökologische Nachhaltigkeit.
Die Steirische Arbeitsförderungsgesellschaft m.b.H. (StAF) setzt als Gesellschaft im 100%igen Eigentum des Landes Steiermark gezielt Maßnahmen im arbeitsmarktpolitischen Kontext und ist gemeinnützig für die Steirer*innen tätig. Die Zuständigkeit liegt in der Abteilung Soziales, Arbeit und Integration.
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